90sqm, 4+1 Personen

Flacher Lorbeer

Es nimmt das gesamte Erdgeschoss eines Bauernhauses aus Stein ein, ca. 90 qm. Es besteht aus einem großen Wohnzimmer mit Kamin und TV, einer separaten Küche mit Essecke, 4-Flammen-Herd, Backofen und Geschirrspüler, einem Schlafzimmer mit Doppelbett und angrenzendem privatem Bad, einem Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten und auf Anfrage einem Zusatzbett.

Die Wohnung bietet außerdem ein zweites Badezimmer mit Dusche und eine große, unabhängige Terrasse im Grünen, die mit Tisch, Stühlen und Sonnenschirm ausgestattet ist.

Wohnung im Erdgeschoss, die für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.

N.B. Die Einheiten OLEANDRO und ALLORO können auch zusammen als eine Gruppe gemietet werden, da sie sich jeweils im ersten und im Erdgeschoss desselben Gebäudes befinden und durch eine praktische überdachte Außentreppe verbunden sind.

Inklusive Dienstleistungen

Extra Dienstleistungen

Buchungs- und Stornierungsbedingungen

  • Check In: von 15:00 bis 18:00 Uhr (eine andere Zeit kann im Voraus vereinbart werden)
  • Check-Out: bis 10 Uhr morgens (in der Nebensaison kann ein später Check-Out arrangiert werden, sofern verfügbar)
  • Mindestaufenthalt: Juli+August eine Woche, normalerweise von Samstag bis Samstag
  • Mindestaufenthalt für Brücken und Feiertage: 3 Nächte
  • Anzahlung: ca. 1/3 des Aufenthaltspreises bei der Buchung, per Banküberweisung. Restbetrag bei Ankunft.
  • Im Falle einer Stornierung bis zu 15 Tage vor dem Anreisedatum: Die Anzahlung steht dem Kunden für eine neue Reservierung im laufenden Jahr zur Verfügung, je nach Verfügbarkeit.
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum oder bei Nichtanreise: der volle Betrag der Anzahlung wird einbehalten und der gesamte Betrag des Aufenthalts wird fällig.
  • Im Falle einer vorzeitigen Abreise: Der gesamte Betrag des gebuchten Aufenthalts wird einbehalten.

Die Direktion behält sich das Recht vor, für Gruppen und/oder Pakete, Sonderangebote usw. eine Vorauszahlung des gesamten Aufenthalts zu verlangen.

Die Verwaltung behält sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen.

Die Direktion behält sich das Recht vor, den erlittenen finanziellen Schaden zu berechnen.

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