55sqm, 2+1 Personen

Wohnung Casetta

È ein kleines freistehendes Häuschen von 55 Quadratmetern mit einem großen umzäunten Privatgarten mit herrlichem Blick auf die Weinberge. Es verfügt über ein großes Wohnzimmer mit Kamin und Fernseher, eine separate Küche mit 4-Flammen-Herd, Backofen und Geschirrspüler, ein Schlafzimmer mit einem Doppelbett und einem Zusatzbett auf Anfrage sowie ein Badezimmer mit Dusche.

Die Wohnung bietet außerdem einen großen, umzäunten Privatgarten von 150 Quadratmetern mit Panoramablick und ausgestattet mit Sitzgelegenheiten und Grill.

La Casetta ist die einzige Unterkunft, die NICHT im zentralen Bereich des Dorfes liegt (wo sich die Rezeption, der Swimmingpool und die anderen Wohnungen befinden). Von der Rezeption aus sind es nur 2 Minuten Fahrt (oder 5 Minuten Fußweg); sehr beliebt bei denen, die Privatsphäre mögen und bei denen, die einen Hund haben.

Inklusive Dienstleistungen

Extra Dienstleistungen

Buchungs- und Stornierungsbedingungen

  • Check In: von 15:00 bis 18:00 Uhr (eine andere Zeit kann im Voraus vereinbart werden)
  • Check-Out: bis 10 Uhr morgens (in der Nebensaison kann ein später Check-Out arrangiert werden, sofern verfügbar)
  • Mindestaufenthalt: Juli+August eine Woche, normalerweise von Samstag bis Samstag
  • Mindestaufenthalt für Brücken und Feiertage: 3 Nächte
  • Anzahlung: ca. 1/3 des Aufenthaltspreises bei der Buchung, per Banküberweisung. Restbetrag bei Ankunft.
  • Im Falle einer Stornierung bis zu 15 Tage vor dem Anreisedatum: Die Anzahlung steht dem Kunden für eine neue Reservierung im laufenden Jahr zur Verfügung, je nach Verfügbarkeit.
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum oder bei Nichtanreise: der volle Betrag der Anzahlung wird einbehalten und der gesamte Betrag des Aufenthalts wird fällig.
  • Im Falle einer vorzeitigen Abreise: Der gesamte Betrag des gebuchten Aufenthalts wird einbehalten.

Die Direktion behält sich das Recht vor, für Gruppen und/oder Pakete, Sonderangebote usw. eine Vorauszahlung des gesamten Aufenthalts zu verlangen.

Die Verwaltung behält sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen.

Die Direktion behält sich das Recht vor, den erlittenen finanziellen Schaden zu berechnen.

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