90sqm, 4+1 Personen

Oleander Wohnung

Sie nimmt die gesamte erste Etage eines Bauernhauses aus Stein ein und ist etwa 90 Quadratmeter groß. Sie besteht aus einem großen Wohnzimmer mit Kamin und Fernseher, einem Essbereich und einer Küche mit Vier-Flammen-Herd, Backofen und Geschirrspüler, einem Schlafzimmer mit Doppelbett, in dem auf Wunsch ein Zusatzbett aufgestellt werden kann, einem Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten und einem Badezimmer mit Badewanne, die auch als Dusche genutzt werden kann.

Die Wohnung verfügt über eine große private Terrasse mit Panoramablick, ausgestattet mit Tisch, Stühlen, Sonnenschirm und einem Tor.

N.B. Die Einheiten OLEANDRO und ALLORO können auch zusammen als eine Gruppe gemietet werden, da sie sich jeweils im ersten und im Erdgeschoss desselben Gebäudes befinden und durch eine praktische überdachte Außentreppe verbunden sind.

Inklusive Dienstleistungen

Extra Dienstleistungen

Buchungs- und Stornierungsbedingungen

  • Check In: von 15:00 bis 18:00 Uhr (eine andere Zeit kann im Voraus vereinbart werden)
  • Check-Out: bis 10 Uhr morgens (in der Nebensaison kann ein später Check-Out arrangiert werden, sofern verfügbar)
  • Mindestaufenthalt: Juli+August eine Woche, normalerweise von Samstag bis Samstag
  • Mindestaufenthalt für Brücken und Feiertage: 3 Nächte
  • Anzahlung: ca. 1/3 des Aufenthaltspreises bei der Buchung, per Banküberweisung. Restbetrag bei Ankunft.
  • Im Falle einer Stornierung bis zu 15 Tage vor dem Anreisedatum: Die Anzahlung steht dem Kunden für eine neue Reservierung im laufenden Jahr zur Verfügung, je nach Verfügbarkeit.
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum oder bei Nichtanreise: der volle Betrag der Anzahlung wird einbehalten und der gesamte Betrag des Aufenthalts wird fällig.
  • Im Falle einer vorzeitigen Abreise: Der gesamte Betrag des gebuchten Aufenthalts wird einbehalten.

Die Direktion behält sich das Recht vor, für Gruppen und/oder Pakete, Sonderangebote usw. eine Vorauszahlung des gesamten Aufenthalts zu verlangen.

Die Verwaltung behält sich das Recht vor, eine Kaution zu verlangen.

Die Direktion behält sich das Recht vor, den erlittenen finanziellen Schaden zu berechnen.

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